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Heizungs- & Gasleitungsüberprüfung

Gasleitungsüberprüfung nach G10 

Die sicherheitstechnische Überprüfung der Gas-Innenanlagen muss alle 12 Jahre (bei Flüssiggas-Anlagen alle 6 Jahre) durchgeführt werden. Dies bringt einen höheren Wirkungsgrad und stellt eine sorgenfreie Nutzung und eine optimale Lebensdauer der Anlage(n) sicher. Die Wartung der Gasgeräte (=Geräteservice) muss je nach Vorgabe des Geräteherstellers, spätestens jedoch alle 3 Jahre erfolgen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Luftreinhaltegesetz 2002

Überprüfung nach Luftreinhaltegesetz an Öl-, Gas- und Festbrennstoffkessel. Durchgeführt wird eine Abgasmessung und eine Überprüfung der technischen Sicherheitseinrichtungen an der Kesselanlage und wenn gewünscht auch ein Service an der Anlage.

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Breitwieser Haustechnik – Ihr Installateur aus Steinhaus bei Wels in Oberösterreich!